Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die LANXESS Deutschland GmbH hat mit Datum vom 15.01.2021 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Weichmacher-Betriebes auf dem Werksgelände des ChemPark Uerdingen an der Rheinuferstraße 7-9 in 47829 Krefeld gestellt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines Aktivkohlefilters zur zeitweisen Behandlung von Abluftströmen. Bei der beantragten Änderung des Weichmacher-Betriebes der LANXESS Deutschland GmbH handelt es sich um ein Vorhaben nach § 2 (4) Nr. 2 i. V. m. Anlage 1, Nummer 4.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Anlagen der LANXESS Deutschland GmbH bilden einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 (5a) BImSchG. Durch das Vorhaben wird das Gefährdungspotenzial nicht erhöht. Eine störfallrelevante Änderung i. S. d. § 3 (5b) BImSchG liegt nicht vor, so dass sich die angemessenen Abstände oder die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Störfall durch das beantragte Vorhaben nicht verändern. Gemäß § 5 (1) UVPG stelle ich daher als Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Telefon: 0211 475-5301
Fax: 0211 475-2790
URL: https://www.brd.nrw.de/

Datum der Entscheidung

30.03.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachungstext LANXESS Deutschland GmbH ( Bekanntmachungstext LANXESS Deutschland GmbH.pdf )