Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die LANXESS Deutschland GmbH hat mit Datum vom 15.01.2021 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Weichmacher-Betriebes auf dem Werksgelände des ChemPark Uerdingen an der Rheinuferstraße 7-9 in 47829 Krefeld gestellt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb eines Aktivkohlefilters zur zeitweisen Behandlung von Abluftströmen. Bei der beantragten Änderung des Weichmacher-Betriebes der LANXESS Deutschland GmbH handelt es sich um ein Vorhaben nach § 2 (4) Nr. 2 i. V. m. Anlage 1, Nummer 4.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Anlagen der LANXESS Deutschland GmbH bilden einen Betriebsbereich im Sinne von § 3 (5a) BImSchG. Durch das Vorhaben wird das Gefährdungspotenzial nicht erhöht. Eine störfallrelevante Änderung i. S. d. § 3 (5b) BImSchG liegt nicht vor, so dass sich die angemessenen Abstände oder die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Störfall durch das beantragte Vorhaben nicht verändern. Gemäß § 5 (1) UVPG stelle ich daher als Ergebnis der durchgeführten Vorprüfung fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 - Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | Dezernat53@bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-5301 |
Fax: | 0211 475-2790 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
30.03.2022