Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Heilbronn hat für das o.g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 37 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Das geplante Straßenbauvorhaben, das Gegenstand der Planfeststellung ist, besteht aus zwei Teilbaumaßnahmen, nämlich dem Bau der Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach als Verbindungsstraße zwischen der B 39 und der L 1100 sowie dem vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der Anschlussstelle Heilbronn-Untereisesheim. Träger der Baulast ist für die Nordumfahrung Frankenbach / Neckargartach die Stadt Heilbronn und für die Neckartalstraße das Land Baden-Württemberg. Vorhabenträgerin ist für beide Maßnahmen die Stadt Heilbronn. Nordumfahrung Frankenbach-Neckargartach Die geplante Nordumfahrung hat eine Gesamtlänge von ca. 4,5 km und wurde in vier Abschnitte aufgeteilt. Der Abschnitt West umfasst den Neubau einer zweistreifigen Straße zwischen der B 39 und dem Industriepark „Böllinger Höfe“ (Alexander-Baumann-Straße). Die neu gebaute Straße soll mittels neuer Knotenpunkte an die B 39 und die Franz-Reichle-Straße angeschlossen werden. Der Abschnitt Ost 1 stellt die Verbindung zwischen dem Industriepark „Böllinger Höfe“ im Westen und der Buchener Straße im Osten her und erfolgt als dreistreifiger Neubau. Der Knotenpunkt, der sich auf dem Abschnitt Ost 1 befindet, soll einen Anschluss zum geplanten Gewerbegebiet „Steinäcker“ ermöglichen. Außerdem befinden sich auf dieser Strecke die beiden Bauwerke „Talbrücke Wächtelesäcker“ und „Feldwegbrücke am Näpfle“. Der Abschnitt Ost 2 durchquert das Industriegebiet „Neckarau“. In diesem Bereich soll die Buchener Straße auf einen vierstreifigen Querschnitt zuzüglich Abbiegestreifen ausgebaut werden. Dort schließen die Zufahrten Böllinger Straße Nord, Böllinger Straße Süd und Wimpfener Straße (K 9560) an die Nordumfahrung an, die dann am neuen Knotenpunkt mit der Neckartalstraße endet. Der zwischen den Abschnitten West und Ost 1 befindliche Abschnitt Mitte (Alexander-Baumann-Straße), der ca. 2,1 km umfasst und über den Industriepark „Böllinger Höfe“ führt, ist nicht Gegenstand der Planfeststellung, da für diesen Abschnitt bereits ein Bebauungsplan existiert. Im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung soll auch eine durchgängige Radwegverbindung zwischen der B 39, dem Industriepark „Böllinger Höfe“, dem Gewerbegebiet „Steinäcker“ und dem Industriegebiet „Neckarau“ geschaffen werden. Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) Der vierstreifige Ausbau der Neckartalstraße erfolgt über eine Länge von ca. 1,3 km. Er beginnt im Süden an der vorhandenen Rampe zur Überführung der Karl-Wüst-Straße (K 9562) und endet am nördlichen Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße (K 9560), der im Zuge der Baumaßnahme angepasst wird. Der südliche Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße (K 9560), der sich etwa auf halber Ausbaustrecke befindet, wird zurückgebaut. Stattdessen soll die Buchener Straße im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung in einer neuen Einmündung direkt an die Neckartalstraße angebunden werden. Die auf der Ausbaustrecke vorhandene Radwegunterführung muss an die neue Straßenbreite der Neckartalstraße angepasst werden und wird deshalb durch ein neues Bauwerk ersetzt. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Straßenbauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anbringen von Nisthilfen, die Anlage von Hecken und Feldgehölzen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumreihen, die Neuanlage einer Streuobstwiese, die Anlage von Habitatstrukturen für Reptilien, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenbereiche und Maßnahmen zum Waldausgleich.
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Telefon: | 0711 904-0 |
Fax: | 0711 904-11190 |
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Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
20.06.2022 - 19.07.2022