Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Archroma Germany GmbH hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Locron in den Gebäuden 231 und 240 im Industriepark Gersthofen, Flur-Nrn. 2235/33, 2235/43 und 2235/47, beantragt. Dieser Antrag umfasst folgende Maßnahmen:
• Errichtung und Betrieb einer 4. Reaktorlinie für die Herstellung von Locron im Gebäude 231.
• Erhöhung der Produktionskapazität an Locron L um 5.000 t/a auf 20.000 t/a.
• Errichtung und Betrieb eines neuen Locronlagertanks (63 m³) mit Tanktasse westlich von Gebäude 240.

Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang ist der Nummer 4.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Augsburg
Immissionsschutz

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-a.bayern.de
Telefon: +49 821 3102-0
Fax: +49 821 3102-2209
URL: http://www.landkreis-augsburg.de

Datum der Entscheidung

20.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Ergebnis Vorprüfung Archroma 20-20 ( Bekanntmachung Ergebnis Vorprüfung Archroma 20-20.pdf )