Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, beantragte die Außengebietsentwässerung des Baugebietes "Hinterste Anwand" in der Orts-gemeinde Korlingen (Herstellung eines künstlichen Gewässersystems und eines Regenrückhaltebeckens) sowie Einleitung aus einem Regenrückhaltebecken in einen Wegeseitengraben (Gewässer dritter Ordnung) nach § 68 Abs. 2 Wasser-haushaltsgesetz (WHG) i. V. m. §§ 9, 10 WHG i. V. m. § 62 Landeswassergesetz (LWG).
Demnach ist als Niederschlagswasserbewirtschaftung eine zentrale Rückhalteeinrichtung (hier: Regenrückhaltebecken (RRB)) vorgesehen. Für die Herstellung des Regenrückhaltebeckens wird vorliegend die Genehmigung beantragt. Für die Einleitung aus dem RRB in den Wegeseitengraben, künstliches Gewässer dritter Ordnung, wurde ein Erlaubnisantrag auf der Grundlage der entwässerungtechnischen Voruntersuchung aufgestellt. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Niederschlagswasserbewirtschaftung wurde für das anfallende Außengebietswas-ser ein künstlicher Graben mit Mulden neu geplant. In den vorliegenden Unterlagen begrenzt das geplante künstliche Gewässer den westlichen Bereich des Baugebietes.
Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 7 UVPG zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
10.12.2021