Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am 18.12.2019 beantragte der Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet die Herstellung eines offenen Grabens in der Trasse eines bestehenden verrohrten Gewässers, da diese Rohrleitung eine unzureichende Überdeckung sowie deutliche Sackungen aufweise. Dieser verrohrte Abschnitt soll geöffnet werden.
Die Planungen sehen die Herstellung eines offenen Gewässers im Gewässer Nr. 1.13.12.1 des GUV Schwentinegebiet vor. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine wesentliche Umgestaltung des Gewässers, die gem. § 68 WHG als Ausbaumaßnahme zu werten ist.
Das Vorhaben ist nach Nummer 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG als Ausbaumaßnahme einzustufen, für das unter Berücksichtigung der in Anlage 2 aufgeführten Kriterien eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen war.
Nach überschlägiger Prüfung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien für diese Vorprüfung ergibt sich, dass durch das beantragte Vorhaben bei Einhaltung der in den Antragsunterlagen genannten Maßnahmen und der Nebenbestimmungen der Genehmigung nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Daher kann auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.
Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Plön
Hamburger Str. 17/18
24306
Plön
Postfach 7
24301 Plön
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | verwaltung@kreis-ploen.de |
URL: | https://www.kreis-ploen.de/ |
Datum der Entscheidung
01.04.2020