Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Antrag vom 17.08.2023 - vollständig vorgelegen am 04.09.2023 – beantragte die Stadt Winsen beim Landkreis Harburg die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 01.08.2023 für die temporäre Grundwasserhaltung in Verbindung mit der Entnahme von Wasser und Versickerung auf der Fläche bzw. Wiedereinleitung in den umliegenden Graben 12 des Anlagenstandortes. Hintergrund ist der Neubau eines Naturfreibades mit zugehöriger Freiflächen- und Parkanlage. Das Freibad, welches einem großen Badesee gleicht, umfasst Flachwasserzonen, Nichtschwimmer- und Schwimmerbereiche und erhält eine maximale Wassertiefe von 1,80 m auf einer Beckensohlhöhe von +4,70 mNN. Der Großteil der Beckensohle liegt mit Wassertiefen von 0,30-1,35 m um einiges höher. Der Wasserspiegel wird um 20 cm auf eine Höhe vom +6,50 mNN angehoben. Zusätzlich soll als Badeattraktion eine Kletterwand dienen, für die ein kleinflächiger vertiefter Bereich in Betonbauweise als „weiße Wanne“, mit entsprechender Wassertiefe von 2,65 m auf einer Sohlhöhe von +3,85 mNN ausgebildet wird. Durch dieses Höhenkonzept bedarf es für den Bau der oben genannten Beckenbereiche einer offenen Grundwasserhaltung, im Falle von hoch anstehendem Grundwasser. Zur Herstellung des Freibades sind Erdarbeiten notwendig, die für die Herstellung der Tiefwasserbereiche in den anstehenden Grundwasserkörper vorstoßen. Sowohl Flachwasser- wie Tiefwasserbereiche werden ohne den Einsatz von Stahlbetonbauweisen ausgeführt. Die großflächige Beckensohle wird ohne den Einsatz einer Stahlbetonsohle hergestellt und orientiert sich an Bauweisen von Teichen, also einer Folienabdichtung auf einer verdichteten Tragschicht. Für den Bau wurde zunächst mit einem geringen Fördervolumen und einem entsprechend kleinen Absenktrichter geplant. Eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis, für die Benutzung des Gewässers im Sinne des Zutagefördern und Ableiten des Grundwassers wurde am 01.08.2023 gem. §§ 8, 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom Landkreis Harburg an die Stadt Winsen (Luhe) erteilt. Die wasserrechtliche Erlaubnis genehmigte eine durchschnittliche Förderleistung der Pumpe von 12m³/h = 288 m³/d und insgesamt 2.880 m³. Dabei durfte eine Förderdauer von insgesamt 10 Tagen nicht überschritten werden. Die Bauarbeiten wurden am 14.08.2023 aufgenommen. Sowohl höhere Niederschlagsmengen der letzten Wochen als auch fehlerhafte Annahmen, wirkten sich entsprechend auf den Gesamt-Grundwasserstand aus, sodass die Werte der wasserrechtlichen Erlaubnis deutlich nicht eingehalten werden konnten. Nach neuen Berechnungen wird eine durchschnittliche Förderleistung vom 75 m³/h notwendig. Aufgrund des erhöhten Grundwasserspiegels verzögern sich die Arbeiten zudem zeitlich, sodass aktuell mit einer Grundwasserabsenkung von über 5,5 Wochen geplant wird. Insgesamt ergeben sich aus dargelegten Berechnungen ca. 70.200 m³ Grundwasser, welche im Rahmen der Grundwasserhaltung gefördert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
18.09.2023