Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Ziel der vorliegenden Planung ist die Öffnung eines verfüllten Abschnitts des Wellauner Grabens etwa 500 m nordwestlich der Ortslage von Wellaune. Der entsprechende Abschnitt liegt zwischen zwei ehemaligen Lehmbrüchen, hat eine Länge von etwa 80 m und wurde nach Auskunft von Ortsansässigen im Jahr 2002 verfüllt. Durch die Verfüllung ist eine ordnungsgemäße Wasserabführung durch den Wellauner Graben bei Hochwasserereignissen nicht mehr gewährleistet. Unter Hochwasserbedingungen steigt der Wasserstand im Graben, bis das Wasser ausufert, in den südlich des verfüllten Abschnitts liegenden ehemaligen Lehmbruch fließt und aus diesem durch einen Rohrdurchlass hinter dem verfüllten Abschnitt wieder in den Wellauner Graben gelangt. Dabei kommt es zu einem erheblichen Rückstau. Die Auswirkungen dieses Rückstaus reichen bis zum etwa 350 m vor dem verfüllten Grabenabschnitt liegenden Durchlass des Wellauner Grabens unter der B2 von Bad Düben nach Wellaune. Dadurch besteht das Risiko einer Beeinträchtigung der Nutzbarkeit bzw. einer Beschädigung der B2 sowie des anliegenden Radweges bei Hochwasserereignissen, wie bereits 2013 geschehen.

Die Stadt Bad Düben beabsichtigt daher, die Durchgängigkeit des Wellauner Grabens zur Verbesserung des Abflusses bei Hochwasser und zur Minimierung möglicher Hochwasserschäden wiederherzustellen.

Der verfüllte Grabenabschnitt soll wieder geöffnet werden. Dazu wird das 2002 eingebrachte Verfüllungsmaterial auf einer Länge von etwa 80 m ausgehoben. Dabei wird ein Trapezprofil mit einer Sohlbreite von etwa 0,6 m, einer Sohltiefe von etwa 1,75 m, einer Böschungsneigung von ungefähr 1:1 und einer Breite von Böschungsoberkante zu Böschungsoberkante von etwa 4,1 m modelliert.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 (Umweltschutz)
Dienststelle Leipzig
Landesdirektion Sachsen
Referat 42L

09105 Chemnitz
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de

Datum der Entscheidung

08.05.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Wellaune Bekanntgabe_keine UVP-Pflicht ( Wellaune Bekanntgabe_keine UVP-Pflicht.pdf )