Allgemeine Vorhabenbeschreibung

53.8851.2.8.1 G/E-§16-1/22-Ba Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung (Stand 08.09.2017 BGBl. I S. 3370, 3376) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: In dem Genehmigungsverfahren gem. § 16 BImSchG der Firma Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH, Poststraße 103, 51143 Köln vom 20.12.2021 bzgl. der Anlagenänderung der Anlage zur Herstellung von Glas, durch die Errichtung und Betrieb einer, •Errichtung und Betrieb einer Entstickungsanlage (SCR-DeNOx), bestehend aus o SCR-Katalysator o Lagertank für Ammoniaklösung (ca. 70 m³) o Tkw-Entleerstelle für Ammoniaklösung o Pumpstation mit Dosiereinrichtung für die Ammoniaklösung o Rohrleitungen zwischen Tank für Ammoniaklösung und Einspeisung in den SCR-Reaktor o Bypass für die DeNOx-Anlage o Reinigungsdruckluftsystem mit Druckluftbehälter (4x380 l) •Änderung des Brennstoffs auf reinen Erdgasbetrieb • Erweiterung der vorhandenen Quenche (Rauchgaskühler) zum Schutz des Katalysators mit Wasserbehälter (ca. 3 m³) und zwei Pumpen. auf dem Werksgelände in 51143 Köln, Gemarkung Urbach, Flur 6, Flurstück 379, wurde für das Vorhaben in einer allgemeinen Vorprüfung nach §9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG untersucht, ob die Änderung der Anlage zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Die SAINT-GOBAIN GLASS DEUTSCHLAND GmbH (nachfolgend: SAINT-GOBAIN) betreibt an Ihrem Standort in Köln-Urbach eine Glasproduktion mit dem Floatverfahren und einer genehmigten Schmelzleistung von 1000 t/Tag. Im Rahmen der nächsten Kaltreparatur der Float-Glas-Schmelzwanne (2022) solI zur Verbesserung der Emissionssituation eine Entstickungsvorrichtung in Form einer SCR Anlage installiert werden. Die Anlage zur Herstellung von Glas ist der Nr. 2.8.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zugeordnet und ist somit genehmigungsbedürftig nach dem Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG). Des Weiteren ist die o.g. Anlage der Nummer 2.5. der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen und in Spalte 1 mit einem ‚X“ gekennzeichnet. Für die bestehende Anlage wurde im Jahr 2002 im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Für die nunmehr geplanten Änderungsmaßnahmen gem. § 9 (1) UVPG ist im Rahmen des vorliegenden Genehmigungsverfahrens eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Hierzu sind dem Genehmigungsantrag entsprechende Fachgutachten beigefügt: • Immissionsprognose für die geplanten Änderungen im Bereich der Abgasreinigung am Standort in Köln-Porz; PROBIOTEC GmbH, 14.12.2021 (PROBIOTEC, PR 21 G0041) • FFH-Vorprüfung für die geplanten Änderungen im Bereich der Abluftreinigung am Standort in Köln-Porz; PROBIOTEC GmbH, 16.12.2021 (PROBIOTEC, PR 21 G0041) • Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen SCR-Katalysators in der bestehenden Rauchgasreinigungsanlage der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH in Köln-Porz; Accon Köln GmbH, 16.12.2021 (Accon, ACB 1221 - 409368 - 1500) Durch das geplante Vorhaben können erhebliche Auswirkungen z. B. durch den Flächenverbrauch, die Emissionen von Licht und Erschütterungen, durch den Anlieferverkehr sowie durch die Entsorgung von Abfällen und Abwasser ausgeschlossen werden. Des Weiteren entstehen keine relevanten Emissionen von Gerüchen oder Keimen. Bezüglich der Emissionen von Luftschadstoffen wurde im Rahmen der Immissionsprognose nach TA Luft (2021) ermittelt, dass die Gesamtanlage für alle betrachteten Schadstoffe mit Ausnahme von Schwefeldioxid einen irrelevanten Beitrag zur Immissionsgesamtbelastung leistet. Auch für Schwefeldioxid ist sichergestellt, dass die Gesamtbelastung den Immissionswert der TA Luft nicht überschreitet. Somit ist in Bezug auf alle betrachteten Schadstoffe der Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistet. Die vorliegende Stellungnahme zur Schallimmissionssituation zeigt, dass durch das geplante Vorhaben keine negativen Auswirkungen aufgrund von Schallimmissionen zu erwarten sind. Auch Auswirkungen auf FFH-Gebiete bzw. weitere Schutzgebiete in der Umgebung sind aufgrund der Emissionssituation nicht zu erwarten. Aufgrund der vorgesehenen beantragten Maßnahmen zur Abluftbehandlung werden die derzeitigen emittierten NOx Emissionen wesentlich gesenkt, sodass hier eine konkrete Immissionsverbesserung vorliegt. Die Prüfung des Vorhabens hat somit ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar Köln, den 12.01.2022 Im Auftrag gez. Baulig

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stefan.rygol@brk.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3494
Fax: +49(0)221-147-2898
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

12.01.2022