Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Energieanlagen Kuhschnappel GmbH & Co. KG in 08132 Mülsen, Lippoldsruh 28, beantragte mit Datum vom 12. Dezember 2018 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 8. April 2019 (BGBl. I S. 432), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 136 Metern am Standort 09356 St. Egidien, Gemarkung Kuhschnappel, Flurstück 141/2. Mit diesem Vorhaben wird die aus drei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nach-teilige Umweltauswirkungen haben kann. Im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen zwar Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie in einer Entfernung von 1,3 km und 3,5 km und Landschaftsschutzgebiete in einer Entfernung von 1,5 km und 3,5 km. Umweltauswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind jedoch nicht zu erwarten. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild durch die geplante Windenergieanlage werden umfangreiche naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzzahlungen festgesetzt. Dabei werden auch die geringfügige Flächenversiegelung für das Fundament der Windenergieanlage und die Teilversiegelung für Zufahrt und Stellplätze berücksichtigt. Zum Schutz geschützter Vogel- und Fledermausarten werden umfassende Betriebsbeschränkungen für die Windenergieanlage festgelegt. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlage wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bestehenden Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Betrieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Die standortbezogene Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die Errichtung und der Betrieb einer weiteren Windenergieanlage an dem Standort keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Zwickau, den 24. Februar 2020
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Zwickau
Zwickau
Postfach PF 10 01 76
08067 Zwickau
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
URL: | https://www.landkreis-zwickau.de/ |
Datum der Entscheidung
24.02.2020