Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bezirksregierung Köln Köln, 19.11.2021 Az.: 300-53.0051/21/2.10.2-Wie Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglicheitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Boll & Kirch Filterbau GmbH hat gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung der Anlage „Membranfertigung PD“ in Kerpen, Gemarkung Kerpen, Flur 5, Flurstück 558 beantragt. Die Anlage zur Herstellung von Keramikbauteilen für die Membranfertigung wurde bereits baurechtlich genehmigt und errichtet. Sie besteht aus vier elektrisch beheizten Vakuumsinteröfen mit Kohlenmonoxid- und Argonversorgung, einer Kühlanlage sowie je einer Abgasbehandlungsanlage pro Ofen (Thermische Nachverbrennung) mit je einem Kamin. Aufgrund der beantragten Erhöhung der Besatzdichte von 100 kg/m³ auf 500 kg/m³ Brennraumvolumen unterliegt die Anlage erstmals der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit. Eine bauliche Änderung erfolgt nicht. Die Öfen samt TNV sind in einer Halle aufgestellt. Die beantragte Produktionskapazität liegt bei 4 Tonnen pro Tag. Das Ofenraumvolumen beträgt insgesamt 3,88 m³. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Vorhaben nach Nr. 2.6.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde daher eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls wird als überschlägige Prüfung in zwei Schritten durchgeführt. Auf der ersten Stufe wird durch die zuständige Behörde geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 zum UVPG unter Ziffer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ist das nicht der Fall, besteht keine UVP-Pflicht und der zweite Schritt entfällt. Für das Vorhaben wird nach § 7 Abs. 2 UVPG auf der ersten Stufe festgestellt, dass keine UVP-Pflicht besteht, da eine überschlägige Prüfung der in Anlage 3, Ziffer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien ergeben hat, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Insbesondere resultieren aus dem Vorhaben keine relevanten Luftverunreinigungen oder Geruchsfreisetzungen; für die Abluftquellen gelten die Anforderungen der TA Luft. Das Vorhaben wird innerhalb einer Halle umgesetzt, die sich auf einer gewerblich genutzten Fläche befindet. Die Umgebung ist geprägt von gewerblicher Nutzung. Relevante Auswirkungen insbesondere auf den Naturhaushalt (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) werden nicht hervorgerufen. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Im Auftrag gez. Wiemann
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | stefan.rygol@brk.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-3494 |
Fax: | +49(0)221-147-2898 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
19.11.2021