Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landratsamt Böblingen – untere Flurbereinigungsbehörde – hat den am 22.01.2018 genehmigten Plan nach § 41 FlurbG durch Genehmigung vom 12.10.2023 geändert. Die Änderung betrifft hauptsächlich die vorhandenen Schotterwege im Verfahrensgebiet. Die vorhandenen Wege sind während der Bauphase im Jahr 2018 stark in Anspruch genommen worden. Vor allem durch den Aufhieb der Wegtrassen wurden erhebliche Mengen Holz mit schweren Forstmaschinen abgefahren. Mit der vorzeitigen Besitzeinweisung (Dezember 2021) und der Aufhebung der Holzeinschlagsperre (Dezember 2022) kam es erneut zu einer verstärkten Holzabfuhr. Die vorhandenen Schotterwege weisen starke Verdrückungen, Schlaglöcher und Erosionsrinnen auf. Es ist daher geplant, die Wege wieder entsprechend dem ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Eine Neuversiegelung bzw. Verbreiterung ist damit nicht verbunden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Böblingen
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Vermessung und Flurneuordnung - Sachgebiet Flurneuordnung
Parkstraße 2
71034
Böblingen
Postfach 1640
71006 Böblingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | vermessung-flurneuordnung@lrabb.de |
Telefon: | 0 70 31 / 6 63 - 5000 |
Fax: | 0 70 31 / 6 63 - 5005 |
URL: | http://www.lrabb.de |
Datum der Entscheidung
12.10.2023