Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Willy Dohmen GmbH & Co. KG beantragt die Erhöhung der bereits erlaubten Grundwasserentnahme zu Brauchwasserzwecken (Kieswäsche) von 150.000m³/Jahr auf 180.000m³/Jahr sowie die Errichtung eines zweiten Brunnens zur Absicherung der zukünftigen Betriebswasserversorgung auf dem Abgrabungsgelände Gemarkung Geilenkirchen, Flur 68, Flurstück 35. Nach Ziff. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG ist für die Grundwasserentnahme eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgesehen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass weder durch die Erhöhung der Wasserentnahme noch durch die Abteufung des zweiten Brunnens erhebliche negative Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhabengebiet ist bereits durch eine aktive Abgrabung sowie durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus beeinflusst, sodass durch die jetzt beantragten Maßnahmen eine darüber hinausgehende Gefährdung von Schutzgütern in erheblicher Art und Weise nicht zu befürchten ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Untere Wasserbehörde
Kreis Heinsberg
Douven, Evelyn, Frau

Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: evelyn.douven@kreis-heinsberg.de
Telefon: 02452-13 61 53
Fax: 02452-13 61 95
URL: www.kreis-heinsberg.de

Datum der Entscheidung

08.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

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