Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Willy Dohmen GmbH & Co. KG beantragt die Erhöhung der bereits erlaubten Grundwasserentnahme zu Brauchwasserzwecken (Kieswäsche) von 150.000m³/Jahr auf 180.000m³/Jahr sowie die Errichtung eines zweiten Brunnens zur Absicherung der zukünftigen Betriebswasserversorgung auf dem Abgrabungsgelände Gemarkung Geilenkirchen, Flur 68, Flurstück 35. Nach Ziff. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG ist für die Grundwasserentnahme eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vorgesehen. Die Vorprüfung hat ergeben, dass weder durch die Erhöhung der Wasserentnahme noch durch die Abteufung des zweiten Brunnens erhebliche negative Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhabengebiet ist bereits durch eine aktive Abgrabung sowie durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus beeinflusst, sodass durch die jetzt beantragten Maßnahmen eine darüber hinausgehende Gefährdung von Schutzgütern in erheblicher Art und Weise nicht zu befürchten ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Untere Wasserbehörde
Kreis Heinsberg
Douven, Evelyn, Frau
Valkenburger Straße 45
52525
Heinsberg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | evelyn.douven@kreis-heinsberg.de |
Telefon: | 02452-13 61 53 |
Fax: | 02452-13 61 95 |
URL: | www.kreis-heinsberg.de |
Datum der Entscheidung
08.07.2024