Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die geplante Ausbaulänge des Radweges beträgt ca. 870 m (ca. 830 m links und ca. 40 m rechts). Der Ausbau erstreckt sich von NK 5212219 bis NK 5213134 von Station 2,041 bis Station 2,915.
Straßenbaulastträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

Die Ausbaubreite soll links 2,50 m und rechts ca. 1,60 m als Einfahrschleuse in die B 62 betragen. Es ist Vollausbau vorgesehen.

Der Radweg liegt überwiegend außerorts (bis etwa Bau-km 0+809), die letzten ca. 61 m innerhalb der OD (ca. 21 m links und 40 m rechts).

Zur Entwässerung wird zwischen dem 1,00 m (in Dammquerlage 1,50 m) breiten Bankett der B 62 und dem 0,50 m breiten Bankett des Radweges ein i.d.R. 2,00 m breiter Grünstreifen angelegt, der aus einer 1,00 m bis 1,50 m breiten Mulde und einem Böschungs-/Angleichungsstreifen besteht. Im Bereich der Dammlage um Bau-km 0+480 entfällt die Mulde.
Auf den ersten 30 m und den letzten 280 m ist der Radweg nur durch einen ca. 50 m breiten Sicherheitsstreifen mit einer Bordanlage von der B 62 getrennt.

Die Fahrbahn der B 62 wird bis Bau-km 0+768 zum nordöstlich geplanten Radweg hin verbreitert, so dass sie bis Bau-km 0+543 eine Grundbreite von 6,50 m zzgl. erforderlicher Kurvenverbreiterung erreicht. Ab Bau-km 0+543 kommt der Radweg wegen der vorhandenen Bebauung unmittelbar hinter einer Bordanlage zu liegen: die B 62 wird hier auf ca. 6
20 m verbreitert, zusätzlich wird noch eine ca. 30 cm breite Rinne angelegt.
Von Bau-km 0+768 bis zum Bauende wird die B 62 auf einer Länge von ca. 103 m umgebaut. Sie erhält um Bau-km 0+820 eine ca. 12 m lange und bis zu 2,55 m breite Mittelinsel mit einer 4,0 m breiten Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger. Diese Mittelinsel übernimmt auch die Funktion einer Verkehrsberuhigung im Ortseingangsbereich. Unmittelbar nach der Mittelinsel wird die vorh. "Dasbergstraße" wieder an die B 62 angeschlossen. Die überdimensionierte Einfahrtsöffnung am Fahrbahnrand der B 62 mit ca. 36 m wird dabei zugunsten von Grünflächen zurückgebaut.
Neben dem nördlichen Fahrbahnrand dieser Gemeindestraße wird der vorhandene Gehweg bis zum Ende des Radweges verlängert. Die Fußgänger aus der Ortslage können so die geplante Querung mitbenutzen und erhalten auf der südwestlichen Seite Anschluss an einen vorhandenen unbefestigten Fußweg.
Der nordwestlich der B 62 im Zweirichtungs-Verkehr geführte Radweg erhält hier mittels Ein- und Ausfahrschleusen eine normgerechte Auflösung im markierten Radfahr- und Schutzstreifen innerhalb des B 62-Fahrbahnquerschnittes.

Die Verbreiterung der Fahrbahnbreite der B 62 auf mindestens 6,50 m ermöglicht einen sicheren Begegnungsverkehr. Die Trennung der verschiedenen Verkehrsarten (Radfahrer und KFZ) führt zusätzlich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, da Überholvorgänge und Stopp-, anfahr- und Rangiervorgänge verringert werden. Die geplante Mittelinsel ermöglicht Radfahrern und Fußgängern ein sicheres Kreuzen der Bundesstraße. Zudem bewirkt sie eine Geschwindigkeitsreduzierung mit verkehrsberuhigender Wirkung im Ortseingangsbereich.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Diez

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Telefon: 06432-92006-0
Fax: 06432-92006-5999

Datum der Entscheidung

20.01.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

19-6_UVP-VorP_§§7-12 UVPG_200120 ( 19-6_UVP-VorP_§§7-12 UVPG_200120.pdf )