Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Oranienburg hat beim Landesamt für Umwelt, Referat W11/ Obere Wasserbehörde (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) für das Vorhaben „Wiederherstellung der Schleuse Friedenthal.“ gemäß § 68 Abs. 1 WHG einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Vorhaben sieht den Neubau der Schleuse Friedenthal und die Herstellung der Schiffbarkeit der Oranienburger Havel zwischen km 2,57 und km 3,81 vor. Ziel des Vorhabens ist, das Zentrum Oranienburgs an die Ruppiner Gewässer wassertouristisch anzubinden. Das Vorhaben einschließlich der naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen erstreckt sich über den Fluren 7, 10 und 30 der Gemarkung Oranienburg und über Flur 4 der Gemarkung Sachsenhausen. Für das Vorhaben ist im Ergebnis der gemäß § 5 UVPG in Verbindung mit der Nummer 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführten Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die wesentlichen Gründe für diese Entscheidung waren, dass mit dem Bau der Schleuse in Friedenthal und dem Ausbau der Oranienburger Havel umfangreiche Beeinträchtigungen der verschiedenen Schutzgüter verbunden sind, die zum Teil als besonders wertvoll/empfindlich eingestuft sind. Auslegung Der Zulassungsantrag mit dem Plan für das Vorhaben, dem Umweltbericht mit den Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie den weiteren entscheidungserheblichen Unterlagen liegt in der Zeit vom 19. November 2018 bis .18 Dezember 2018 in der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg, Haus 2, im Foyer des Bauamtes zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr Der ausgelegte Zulassungsantrag umfasst folgende Unterlagen: Antrag und Antragsbegründung Baugrundgutachten Technische Berechnungen Mengen und Kostenermittlung Medienauskunft Zeichnungen (Pläne) Planunterlagen für die Wiederherstellung der Oranienburger Havel Umweltbericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Gutachten (Schallgutachten) Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind in dem Grunderwerbsverzeichnis die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse anonymisiert worden. Auf Verlangen kann dem jeweiligen Betroffenen am Auslegungsort unter Vorlage seines Personalausweises/ Reisepasses zu dem betreffenden Flurstück Auskunft erteilt werden. Bevollmächtigte haben zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Vertretenen vorzulegen. Einwendungen Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 18.01.2019, bei der Stadt Oranienburg, Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg oder beim Landesamt für Umwelt, Referat W11 „Obere Wasserbehörde“, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Plan bei den in Satz 1 genannten Stellen abgeben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des UVPG beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
W 11 Obere Wasserbehörde
Von-Schön-Straße 7
03050
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | w11@lfu.brandenburg.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
07.01.2020 - 20.01.2020
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.12.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.11.2018 - 18.12.2018