Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Vorhaben ist als Änderungsvorhaben an der bestehenden BAB A 72 zu qualifizieren. Bis auf die planfestgestellte Neuregelung der Zufahrt zum Regenrückhaltebecken (RRB) 1 erfolgt weder eine Änderung des Streckenverlaufs von Straßen und Wegen, noch ändern sich bestehende oder erwartete Verkehrsverhältnisse. Die Entwässerung erfolgt wie bisher in die vor Ort bestehenden Vorfluter. Betroffen werden dabei die Oberflächengewässer Kemnitzbach und Feilbach. Diese verfügen über einen mäßigen ökologischen und einen schlechten chemischen Zustand. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Lebensräume besonders geschützter Tierarten. Es findet ein Eingriff in Gehölzbestände statt. Betriebsbedingt ist kein Abfall zu erwarten. Während der Bauphase ggf. anfallender Abfall enthält keine Besonderheiten. Während der Baumaßnahmen können Beeinträchtigungen der Umgebung durch Luftschadstoffe, Gerüche, Lärm, Licht, Erschütterungen und sonstige Störungen auf die Umwelt nicht ausgeschlossen werden. Baubedingt besteht aufgrund des Einsatzes von Baumaschinen das allgemeine Risiko eines Auslaufens von u. U. auch wassergefährdenden Schadstoffen (Öl-/Treibstoff).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz
Abteilung 3 - Infrastruktur
Referat 32 - Planfeststellung
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Datum der Entscheidung
17.03.2020