Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht
nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung einer Feststellung vom 06.11.2023

LAGetSi - Referat IV A
Telefon: 90254-5218 oder 90254-5275
Auf Antrag der DEK Deutsche Extrakt Kaffee GmbH vom 21.11.2022 wurde nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] für das Genehmigungsvorhaben zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlagen 1, 2 und 3 am Standort Cafeastr. 1 in 12347 Berlin eine Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.

Die Änderung bezieht sich auf die Wiederinbetriebnahme der Ölfeuerung mit neuer Heizöltankanlage.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte in Bezug auf die Luftimmissionen.
Die prognostizierten Luftschadstoffimmissionen wurden anhand einer Immissionsprognose zu Luftschadstoffen bewertet. Aufgrund des geplanten Vorhabens kommt es zu einer geringfügigen Änderung der Emissionen der Anlage, jedoch wurde in der Immissionsprognose eine irrelevante Gesamtzusatzbelastung ermittelt.

Andere Emissionen und Immissionen innerhalb der Errichtungs- und Betriebsphase sind nicht weiter relevant.

Angesichts der geprüften Kriterien wurde im Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass durch das Vorhaben keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen und auch keine weiteren Anhaltspunkte bestehen, die zu einer UVP-Pflicht bestehen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die für die Feststellung der UVP-Pflicht relevanten Unterlagen können nach telefonischer Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern im Dienstgebäude des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, eingesehen werden.

Rechtsgrundlage
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Berlin

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

Turmstraße 21
10559 Berlin
Deutschland

E-Mail: poststelle@lagetsi.berlin.de
URL: http://www.berlin.de/lagetsi/

Datum der Entscheidung

06.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung AVP für die DEK ( Bekanntmachung AVP für die DEK.docx )