Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 50 zwischen Obergeckler und Geichlingen


Maßnahmenbeschreibung für UVP-Portal

Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein plant den verkehrsgerechten Ausbau der Bundesstraße B 50 zwischen Geichlingen und Obergeckler von Bau-km 0,297 bis Bau-km 1,348 und von Bau-km 0,000 bis Bau-km 1,156 sowie an der K 2 von Bau-km 1,570 bis Bau-km 1,604 innerhalb der Gemarkungen Geichlingen, Lahr und Obergeckler, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Verbandsgemeinde Südeifel.
Bei der Trassierung der Ausbaustrecke steht die Eingriffsminimierung im Vordergrund. Die geplante Trasse wird auf einer möglichst konfliktarmen Trasse in das bestehende Gelände integriert.

Die vollständigen Planunterlagen sind ab dem 28. September 2020 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar.

Detaillierte Beschreibung:
Im Rahmen des Ausbaus werden die bestehenden Mängel, soweit möglich, ausgeräumt.
Die Ausbaulängen an der B 50 beträgt insgesamt 1.993 m und an der K 2 von 233 m.
Die B50 wird mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m ausgebaut. Die K2 mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m. In dem beschriebenen kurvigen Streckenabschnitt von km 1,12 bis zum Brückenbauwerk wird die B50 verlegt. Durch die geänderte Linienführung werden die zu geringen Radien beseitigt. Die Länge der B50 wird verringert, was bei gleichem Höhenunterschied zu einer erhöhten Längsneigung von 7 % in dem Gefälleabschnitt führt. In der anschließenden Steigungsstrecke wird der zu geringe Kurvenradius in der Linkskurve von km 0,7 bis km 0,8 vergrößert. Die maximale Längsneigung bleibt mit 7,334 % annähernd erhalten. Die K2 wird um ca. 200 m verlängert. Die bestehende Trassierung der B50 wird auf den ersten ca. 80 m von der Einmündung in die geplanten B50 übernommen. Südlich davon wird die Linienführung der K 2 verbessert. Der Kurvenradius wird von derzeit ca. 45 m auf 75m vergrößert. Dies ist im Anbetracht der bestehenden Trassierung der K2 weiter südlich akzeptabel. Die Radien betragen: R = 90 m (Rechtskurve); R = 75 m (Linkskurve); R = 60 m (Rechtskurve). Die Verkehrscharakteristik wird durch den Ausbau nicht geändert.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

E-Mail: lbm@lbm.rlp.de
Telefon: 0261/3029-0

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

08.06.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext Beschlussoffenlage ( Bekanntmachungstext Beschlussoffenlage.pdf )

Entscheidung

B 50 Geichlingen Obergeckler Planfeststellungsbeschluss ( B 50 Geichlingen Obergeckler Planfeststellungsbeschluss.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

28.09.2020 - 27.10.2020

Auslegungsinformationen

0_Bekanntmachungstext ( 0_Bekanntmachungstext.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

19.5_UVP-Bericht ( 19.5_UVP-Bericht.pdf )