Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Bioenergie Kleber, Roßtränk 4, 92693 Eslarn, hat am 17.04.2024 gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage auf den Grundstücken Flur-Nrn. 415, 415/1, 415/2, 415/3, 415/4, 417 und 420/1 der Gemarkung Gmeinsrieth beantragt. Merkmale des Vorhabens: Der Änderungsgenehmigungsantrag der Biogasanlage umfasst folgende Maßnahmen: - Errichtung und Betrieb einer Gasaufbereitungsanlage mit einem Biogasdurchsatz von max. 800 Nm³/h (Nebenanlage nach Nr. 1.16 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV) - Erhöhung der Einsatzstoffe von 22.990 t/a auf 34.490 t/a - Erhöhung der Gasproduktions- und Verwertungsmenge von 4,8 Mio. Nm³/a auf 6,867 Mio. Nm³/a - Errichtung und Betrieb eines Ring-in-Ring-Behälters mit Betondecke und Peripherie (Fermenter 2 – äußerer Ring – Durchmesser: 40 – 22 m, Höhe: 8 m, Randvolumen: 7.012 m³) (Nachgärer 2 – innerer Ring – Durchmesser: 22 m, Höhe 8 m, Randvolumen: 3.041 m³) - Installation einer zusätzlichen Beschickungseinheit mit Einhausung - Lage- und Größenänderung des bereits genehmigten, aber nicht errichteten Gärrestelagers 3, mit Doppelmembrangasspeicher (Durchmesser: 40 m, Höhe: 8 m, Randvolumen: 10.053 m³, Nutzvolumen: 13.790 m³) - (Nebenanlage nach Nr. 9.1.1.2 Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchV) - Errichtung eines Technikkellers - Anpassung der Rückhalteeinrichtung für den Havariefall (Havarieanlage) - Austausch der vollautomatischen Notfackel - Errichtung und Betrieb eines Lagertanks für Entschwefelungsmittel (Fassungsvermögen 30.000 Liter) - Stilllegung der ORC-Anlage - Betrieb der Anlage in zwei Betriebsweisen - Mit Betriebsweise 1: BHKW-Betrieb zur Verstromung und Wärmeerzeugung - Mit Betriebsweise 2: Gasaufbereitung und Teilbetrieb der BHKW - Entfall Technikraum (TBE 4.2) Die Genehmigung ist im vereinfachten Verfahren zu erteilen (§ 16 Abs. 1 BImschG i. V. m. Nr. 1.2.2.2, Nr. 8.6.3.2, Nr. 9.36, Nr. 1.16 und Nr. 9.1.1.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV). Gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 1.2.2.2, Nr. 1.11.2.1, Nr. 8.4.2.1 und Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1, Spalte 2, zum UVPG, ist in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab

Stadtplatz 38
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@neustadt.de
Telefon: +49 9602 79-0
Fax: +49 9602 79-1166
URL: http://www.neustadt.de

Datum der Entscheidung

13.05.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentl. Bekanntmachung allgemeine Vorprüfung Bioenergie Kleber ( Öffentl. Bekanntmachung allgemeine Vorprüfung Bioenergie Kleber.pdf )