Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma WKN GmbH, Otto-Hahn-Str. 12-16, 25813 Husum beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück 15345 Rehfelde OT Zinndorf, Gemarkung Zinndorf, Flur 4, Flurstück 74 eine Windenergieanlage wesentlich zu ändern. Am Standort wurde zuvor eine Windenergieanlage des Typs Siemens Gamesa SG170-6.0 genehmigt. Gegenstand des Änderungsverfahrens ist ein Typenwechsel auf eine Anlage vom Typ Vestas V172-7,2 MW mit einer Nabenhöhe von 175 m. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach der Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahren auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf Immissionen durch Schall und Schattenwurf keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
14.10.2024