Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Betrieb eines Brauchwasserbrunnens auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2938/5 und 2938/2 der Gemarkung Unsleben.
Beschränkte Erlaubnis gem. § 10 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG.
Der Eigentümer der Grundstücke beantragte mit elektronischer Nachricht vom 20.03.2020 die wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus einem Bohrbrunnen zum Betrieb einer Holzberegnungsanlage auf den obengenannten Grundstücken in der Gemarkung Unsleben.
Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Reichert, Linda, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | linda.reichert@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-346 |
Fax: | +49 9771 94-81 346 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
24.06.2020