Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Pilsach beantragte am 04.07.2023, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 27.09.2023, die Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrWG für die wesentliche Änderung der Inertabfalldeponie (DK0-Deponie, Erd- und Steindeponie) „Pfeffertshofen“ auf den Grundstücken mit den FlNrn. 330, 331, 332 (TF), 333, 336, 337 (TF) der Gemarkung Pfeffertshofen (ordnungsgemäßer Abschluss der stillgelegten Deponie/ Rekultivierung).
Die Deponie soll endgültig stillgelegt und gemäß § 10 Abs. 1 DepV mittels geeigneter Maßnahmen gesichert werden. Um allerdings auf die Böschungen Rekultivierungsmaterial aufbringen zu können, muss diese zuerst standsicher abgeflacht und profiliert werden. Für die Folgenutzung der Deponie soll eine Sukzessionsfläche mit erlebbarem ökologischen Lehrpfad eingerichtet werden.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 45 - Technischer Umweltschutz/Staatliches Abfallrecht

Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@landkreis-neumarkt.de
Telefon: +49 9181 470-1207
Fax: +49 9181 470-6707
URL: http://www.landkreis-neumarkt.de

Datum der Entscheidung

02.10.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

176-14.1 Deponie Pfeffertshofen Entscheidung Vorprüfung UVPG ( 176-14.1 Deponie Pfeffertshofen Entscheidung Vorprüfung UVPG.pdf )