Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsge-richt Lüneburg mit Urteil vom 4.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes. Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahrens und ergänzenden Verfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. ergänzungsverfahren und ergänzendes Verfahren beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Postfach 2860
21318 Lüneburg
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de |
Telefon: | 04131/15-1400 |
Fax: | 04131/15-1401 |
URL: | https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.11.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.12.2024 - 21.12.2024
Auslegungsinformationen
UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
16.02.2022 - 15.03.2022