Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Beschreibung des Vorhabens

Die Firma Gerresheimer Tettau GmbH betreibt eine Anlage zur Herstellung von Glas mit einer max. Schmelzleistung von 280 t/d, die gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 2.8.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegt. An der bestehenden Anlage sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:

- Leistungserhöhung der Glasschmelzwanne 1 von 180 t/d auf 200 t/d, bei gleichzeitiger Erhöhung der Gesamtschmelzleistung von 280 t/d auf 300 t/d, durch den Einsatz von Fremdscherben
- Einsatz von Fremdscherben (bis zu 40 % des Gemenges) an Wanne 1

Die Maßnahmen stellen eine wesentliche Änderung der vorhandenen Anlage dar und bedürfen daher gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 2.5.2 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen des Verfahrens eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kronach

Güterstr. 18
96317 Kronach
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-kc.bayern.de
Telefon: +49 9261 678-0
Fax: +49 9261 678-211
URL: http://www.landkreis-kronach.de

Datum der Entscheidung

19.11.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung UVP Pflicht-1 ( Feststellung UVP Pflicht-1.docx )
UVPVorprüfung ( UVPVorprüfung.docx )