Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Nebenbestimmung in Teil A 3.6.4.5 des Planfeststellungsbeschlusses vom 24.07.2023 der Regierung von Oberfranken legt fest, dass der Waldeingriff im Wasserschutzgebiet Höchstädt nur in den Wintermonaten bei Bodenfrost stattfinden darf. Aufgrund des Ausbleibens von ausreichendem Bodenfrost war ein Waldeingriff nicht möglich. Die höhere Naturschutzbehörde stimmte mit E-Mail vom 04.03.2024 der Verlängerung der Hiebperiode unter Einhaltung bestimmter Bedingungen entsprechend der Nebenbestimmung in Teil A 3.8.9 des Planfeststellungsbeschlusses vom 24.07.2023 zu; unter anderem sei ein zügiger Maßnahmenbeginn sowie die rasche Durchführung empfohlen und eine Begutachtung durch fachkundige Personen wie die Ökologische Baubegleitung notwendig. Bei einer Besichtigung vor Ort einigten sich die Beteiligten darauf, dass die Arbeiten auch ohne Bodenfrost außerhalb der Wintermonate stattfinden könnten. Dazu legte die Vorhabenträgerin ein ausreichendes Holzungskonzept zum weitgehenden Erhalt der Bodenbedeckung während der Rodungsarbeiten vor, welches die Grundlage der Planänderung bildet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444
Bayreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ofr.bayern.de |
Telefon: | +49 921 604-0 |
Fax: | +49 921 604-1258 |
URL: | http://www.regierung.oberfranken.bayern.de |
Datum der Entscheidung
22.03.2024