Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Lukas Gläser GmbH & Co. KG, Backnanger Straße 66 in 71546 Aspach hat einen Änderungsgenehmigungsantrag für die Erweiterung des Steinbruchs Zwingelhausen beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde eingereicht. Der Steinbruch Zwingelhausen liegt zwischen der Gemeinde Kirchberg und der Stadt Backnang. Die bisher genehmigte Steinbruchfläche beträgt 40,8 ha. Die geplante Erweiterung in östlicher Richtung beträgt 5,52 ha. Sie umfasst die Ackerflächen auf den Flurstücken 560 und 566 auf der Gemarkung Backnang. Die gegenwärtige Abbaufläche, unverritzte Abbaufläche im genehmigten Bestand und die beantragte Erweiterung betragen zusammen ca. 23 ha (ohne Betriebsflächen und Auffüllflächen). Für das Vorhaben wird nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 sowie der Nummer 2.1.1 des Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung benötigt. Aufgrund der Größe des Vorhabens (< 25 ha) wäre eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht zwingend erforderlich (A in Spalte 2 der Nr. 2.1.2 der Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG)), sondern deren Notwendigkeit noch zu prüfen. Für die geplante Steinbrucherweiterung ist gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine UVP durchzuführen, da der Antragsteller dies beantragt hat. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet und dem Antrag auf freiwillige UVP mit Entscheidung vom 31.10.2019 stattgegeben. Die Inbetriebnahme der Erweiterung ist zeitnah nach Genehmigungserteilung geplant.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz 10
71328
Waiblingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | info@rems-murr-kreis.de |
Telefon: | 07151 501-0 |
Fax: | 07151 501-1525 |
URL: | https://www.rems-murr-kreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
11.05.2023
Auslegungsinformationen
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
15.02.2022 - 14.03.2022