Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nr.1 umfasst die Ausführung zweier Rohrdurchlässe in DN800 statt DN400 sowie eine geringfügig geänderte Trassenführung eines Schotterweges mit Asphaltanschluss. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG lässt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten. Die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, dass keine artenschutzspezifischen Verbotstatbestände erfüllt werden. Amtlicher und privater Naturschutz haben ihr Einverständnis erklärt, der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange haben den Änderungen zugestimmt.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Schwäbisch Hall
Amt für Flurneuordnung und Vermessung

Münzstraße 1
74523 Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: flurneuordnung.vermessung@lrasha.de
Telefon: 07951/492-5500 (Zentrale)
Fax: 07951/492-5580
URL: https://www.lrasha.de

Datum der Entscheidung

07.01.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

3968_ÖB_Nichtbestehen_UVP-Pflicht-Ä1_gezFassung ( 3968_ÖB_Nichtbestehen_UVP-Pflicht-Ä1_gezFassung.pdf )