Allgemeine Vorhabenbeschreibung
„Die Planung sieht den Ausbau der Kreisstraße Nr. 84 (K 84) auf einer Länge von ca. 700 m zwischen Friesenhagen und dem Ortsteil Wildenburg sowie ein Teil der weiterführenden Kreisstraße Nr. 86 (K 86) in Richtung des Freudenberger Ortsteils Hohenhain (in NRW) vor. Die Strecke befindet sich in einem schlechten Zustand und weist eine zu geringe Fahrbahnbreite auf, sodass die Kreisstraße im Vollausbau bzw. Hocheinbau erneuert werden soll. Ziel der Ausbaumaßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Verbreiterung der Strecke sowie durch Kurven- und Kuppenverbesserungen. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG). Nach dem Ergebnis einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalles, welche auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Planunterlagen unter Berücksichtigung der Merkmale des Vorhabens, seinem Standort sowie seinen möglichen Umweltauswirkungen durchgeführt wurde, sind nach überschlägiger Prüfung der Anhörungsbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die bei der Entscheidung über seine Zulässigkeit zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Die Planunterlagen sind ab dem 24.02.2025 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ zugänglich gemacht.“
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Diez
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | lbm@lbm.rlp.de |
Telefon: | 06432-92006-0 |
Fax: | 06432-92006-5999 |
Datum der Entscheidung
09.02.2023