Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Elde", Lindenstraße 30, 19288 Ludwigslust, beabsichtigt die naturnahe Gewässerentwicklung des Sömmergrabens im Oberlauf. Dafür sollen verschiedene Querbauwerke aus dem Gewässer entfernt werden.

Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar. Der Wasser- und Bodenverband „Untere Elde“ hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt.


Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:

Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke
1 Tewswoos 2 195, 196, 197, 198/1
2 Hohenwoos 6 86, 87
3 Hohenwoos 6 103, 104, 105
4 Alt Neu Jabel 2 109, 110, 111, 112

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.

Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen.

Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet.

Es befindet sich keine Trinkwasserschutzzone im Vorhabengebiet.

Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten.

Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde (Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe) wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt.

Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

31.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP Sömmergraben (002) ( Bekanntmachung UVP Sömmergraben (002).pdf )