Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Schotterwerke Wager-Fischer GmbH & Co. KG, Adlerstraße 4, 89555 Steinheim-Söhnstetten betreibt auf Flurstücken Nrn. 366, 3107 bis 3112, 3115 und 3116, Gewanne Stockhau und Sol, Gemarkung Steinheim-Söhnstetten einen Steinbruch zum Abbau von Kalkstein (Steinbruch Söhnstetten).
Der Steinbruch befindet sich ca. 1 km östlich des Ortsteils Söhnstetten und nördlich angrenzend an der Bundesstraße B 446. Der Steinbruch ist ansonsten von Waldflächen umgeben. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin max. 500.000 m3 Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut. Die Betriebszeit des Steinbruchs und der Aufbereitungsanlagen erfolgt werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Da die zuletzt am 26.01.2004 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Schotterwerke Wager-Fischer GmbH & Co. KG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 21 ha auf den Flurstücken 366, 2042/1, 2100, 2101, 3109, 3117 bis 3130/2 und 3147 bis 3150, Gewanne Stockhau und Sol, Gemarkung Steinheim-Söhnstetten. Der Antrag vom 15.07.2019 wurde am 16.07.2019 beim Landratsamt Heidenheim eingereicht. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 20.11.2019 ergänzt.
Die Erweiterungsfläche schließt sich direkt östlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an, der Abbau erfolgt dann in östliche Richtung. Die Antragstellerin gibt an, dass der Rohstoffabbau durch die Erweiterung für einen Zeitraum von etwa 26 Jahren zur Deckung des Rohstoffbedarfes des Werkes Söhnstetten durchgeführt werden kann. Als tiefste offenliegende Abbausohle werden 545 Meter über Normalnull (m ü. NN) beantragt. Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden ausschließlich forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Mit dem Abbau auf der Erweiterungsfläche soll umgehend nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung begonnen werden. Unabhängig von diesem Verfahren soll die bestehende Aufbereitungsanlage durch eine neue ersetzt werden. Hierfür soll auch ein neuer Vorbrecher im Osten des Steinbruchs errichtet werden, von dem das Rohgestein über Förderbänder zur Aufbereitungsanlage transportiert werden soll.
Änderungen an der Abbaumenge und an den Betriebszeiten sind nicht geplant. Der Abbau des Rohgesteins erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraummaterials, durch Bohr- und Sprengarbeiten. Das Rohgestein wird anschließend per Radlader oder Bagger auf Muldenkipper verladen und zum Vorbrecher transportiert. Das Material wird dann gebrochen sowie gesiebt, über Förderbänder zum Silo transportiert und im Schotterwerk weiter aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Im Zuge der Erweiterung des Steinbruchs soll die bisher im Jahr 2004 genehmigte Rekultivierungsplanung an die geänderten Abbaubedingungen angepasst werden.

Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 18 „Steinbruch Steinheim am Albuch-Söhnstetten“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)).

Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 21 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim.
Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Heidenheim
Regierungspräsidium Stuttgart
Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht - untere Immissionsschutzbehörde

Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Postfach 1580
89505 Heidenheim
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: bauamt@landkreis-heidenheim.de
Telefon: 0 73 21 / 3 21 - 0
Fax: 0 73 21 / 321 - 1320
URL: https://www.landkreis-heidenheim.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

06.11.2020

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

25.02.2020

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

13.12.2019 - 13.01.2020