Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern hat die Entscheidung nach § 5 Abs. 1 UVPG für die grundhafte Erneuerung der A 92 zwischen der Anschlussstelle Landshut-Nord und dem Autobahnkreuz Landshut/Essenbach (Bau-km 8+263 – 14+918) beantragt. Auf einer Länge von etwa 6.917 m sollen die Richtungsfahrbahnen um je einen Meter verbreitert werden. Dadurch soll eine bessere Qualität des Verkehrsablaufes, eine höhere Verkehrssicherheit und ausreichend Verkehrsraum in Arbeitsstellen, bei Unfällen und Havarie gewährleistet werden. Der Beginn des Erneuerungsabschnitts ist westlich der Anschlussstelle Landshut-Nord (B 299) bei Landshut vorgesehen. Das Ende des Erneuerungsabschnitts ist westlich des Autobahnkreuzes mit der B 15 neu bei Landshut/Essenbach vorgesehen. Im Zuge der grundhaften Erneuerung werden neun von 14 Ingenieurbauwerke angepasst.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Telefon: +49 871 808-01
Fax: +49 871 808-1002
URL: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

09.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Amtsblatt ( Bekanntmachung Amtsblatt.JPG )