Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Rohen Hof Energie GmbH & Co. KG, Körbecker Straße 3, 59519 Möhnesee beantragt mit Antrag vom 15.05.2024 einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V162 mit 169 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 7.200 kW (WEA 1). Der Standort des Vorhabens befindet sich auf folgendem Flurstück in der Gemeinde Möhnesee:

WEA Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück
1 / Büecke / 5 / 88

Zudem beantragt die Rohen Hof Energie GmbH & Co. KG mit Antrag vom 22.04.2024 (WEA 2) und 08.03.2024 (WEA 4) zwei Vorbescheide für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex N163 mit 164 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 6.800 kW (WEA 2 und 4). Die Standorte des Vorhabens befinden sich auf folgenden Flurstücken:

WEA Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück
2 / Büecke / 5 / 15
4 / Büecke / 5 / 15

Die Möhnewind 3 GbR, Im Sonneneck 11, 59519 Möhnesee beantragt mit Antrag vom 03.05.2024 einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Nordex N163 mit 164 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 6.800 kW (WEA 3). Der Standort des Vorhabens befindet sich auf folgendem Flurstück:

WEA Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück
3 / Delecke / 1 / 312

Die Solarpark Möhnesee GmbH & Co. KG, Kunibertstraße 9, 59457 Werl beantragt mit Antrag vom 20.03.2024 einen Vorbescheid für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Nordex N163 mit 164 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 6.800 kW (WEA 5). Der Standort des Vorhabens befindet sich auf folgendem Flurstück:

WEA Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück
5 / Berlingsen / 18 / 61

Beantragt werden für die WEA 2 bis WEA 5 bauplanungsrechtliche Vorbescheide gemäß § 9 BImSchG. Demnach sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB sowie eine grundsätzliche vorläufige positive Gesamtbeurteilung abzuprüfen. Für die WEA 2, 3 und 5 sind zudem die Immissionen auf das Schutzgut Mensch (v.a. Schall- und Schattenimmissionen) im Vorbescheid zu bewerten. Für die WEA 1 ist nur die Bewertung der Immissionen auf das Schutzgut Mensch vorzunehmen, ein bauplanungsrechtlicher Vorbescheid liegt zu diesem Vorhaben bereits vor.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Soest

Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-soest.de
Telefon: 02921 30-0
Fax: 02921 30-2945
URL: https://www.kreis-soest.de

Datum der Entscheidung

08.03.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Amtliche Bekanntmachung UVP-VP 20240208-20240227-20240305-20240364-20240400 Internet ( Amtliche Bekanntmachung UVP-VP 20240208-20240227-20240305-20240364-20240400 Internet.pdf )