Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 UVPG: Die Stadt Göppingen beabsichtigt den Heubach auf Gemarkung Göppingen aufgrund von in der Vergangenheit auftretender und mit dem Klimawandel zunehmender Hochwasserproblematik umzugestalten. Aufgrund zu geringer Durchflussmengen und Fassungsvermögen bei HQ100 Ereignissen wurden Maßnahmen entworfen, welche die maximalen Durchflussmengen der aktuell für HQ100 Ereignisse zu eng bemessenen Brücken durch Neubau, Umbau oder Umnutzung erhöhen. Weiterhin sind eine Gewässeraufweitung, Hochwasser-Schutzmauern und ein Erdwall geplant. Das Vorhaben befindet sich im südöstlichen Bereich des Stadtgebiets Göppingen entlang des Heubauchs auf seinen letzten 1,6 km vor seiner Mündung in die Fils.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Landratsamt Göppingen
Regierungspräsidium Stuttgart
Umweltschutzamt

Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
Postfach 809
73008 Göppingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de
Telefon: +49 7161 202-2201
Fax: +49 7161 202-2290
URL: https://www.landkreis-goeppingen.de

Datum der Entscheidung

05.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe_UVPG_2 ( Bekanntgabe_UVPG_2.pdf )