Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma abh Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14641 Nauen, OT Schwanebeck, Schwanebecker Weg 25 in der Gemarkung Nauen, Flur 24, Flurstück 26 eine Kompostierungsanlage wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - die Erhöhung der Durchsatzleistung der Anlage von 9.900 t/a auf 27.140 t/a Einsatzstoffe nicht gefährliche Abfälle (Bioabfälle) - die Erweiterung der durch die Kompostierungsanlage genutzten Anlagenfläche, im Wesentlichen durch Austausch von Bereichen mit der benachbarten mechanisch- biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) - die Erhöhung der maximalen Lagerkapazität der Anlage inklusive Frischkompost - die Errichtung zusätzlicher Anlagenteile (Annahmehalle mit Logistikbereich, ELT- Schaltanlagengebäude, Trennwand in der Halle, zweiseitige 4 m hohe Anschüttwand im Bereich der BE 3.3 K, Einbau von Schnelllauftoren, Errichtung Ammoniumsulfattank, Errichtung Biofilter und Prozesswasserspeicher mit Vorlageschacht) - den Abriss einer Hallenwand im Bereich der Beschickungshalle der Intensivrotte IR 2 - Abriss des alten Prozesswasserspeichers - die Änderung des Be- und Entlüftungssystems mit baulichen Änderungen, - die Änderung / Errichtung der Abgasreinigungseinrichtung (Biofilter mit vorgeschaltetem saurem Wäscher zur Ammoniakabscheidung) - Änderungen des Bewässerungssystems - Änderung der Entwässerungsanlage bzw. der Ableitung des Prozesswassers Der Betrieb der Kompostierungsanlage erfolgt zukünftig in geschlossener Betriebsweise. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.5.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die Merkmale des Änderungsvorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung sowie der geplanten Ausführung des Vorhabens in geschlossener Betriebsweise keine zusätzlichen erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Die Kompostierungsanlage befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans „Industriegebiet Schwanebecker Weg“ der Stadt Nauen. Die Nachbarschaft ist geprägt durch weitere Anlagen der Abfallwirtschaft und zahlreiche Windenergieanlagen des Windparks „Nauener Platte“. Durch die beantragte Erweiterung wird die überbaute Fläche um 3.924,2 m² erhöht. Bei der in Anspruch zu nehmenden Fläche handelt es sich um derzeit brachliegendes Gelände im Industriegebiet. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch die Änderungen der Anlage nicht zusätzlich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung von Erholungsräumen erfolgt nicht; das Landschaftsbild wird nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte nach Technischer Anleitung Lärm sind keine Gefährdungen, erheblichen Nachteile oder erheblichen Beeinträchtigungen durch Geräusche zu erwarten. Gefährdungen, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe, insbesondere Gerüche oder Bioaerosole sind nachweislich nicht zu erwarten.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

19.03.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

023.Ä0.00-23_Bekanntmachung_neg_Entscheidung_UVP-VP ( 023.Ä0.00-23_Bekanntmachung_neg_Entscheidung_UVP-VP.pdf )