Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die EE Bürgerenergie Krautheim GmbH & Co. KG (Antragsteller) plant auf den beiden Flurstücken 1476 auf der Gemarkung Neunstetten und 2290 auf der Gemarkung Gommersdorf im Gebiet der der Stadt Krautheim die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA). Die geplanten Standorte befinden sich innerhalb eines bereits genehmigten Windparkvorranggebietes im Gewann „Eckigbreit“. Die geplanten WEA-Standorte im WP Eckigbreit, die im Verfahren unter der Bezeichnung „ECK-1“, „ECK-2“ und „ECK-3“ geführt werden, befinden sich geographisch in der Mitte zwischen der Stadt Krautheim und den Ortschaften Gommersdorf, Heßlingshof, Erlenbach, Ballenberg, Oberndorf und Neunstetten. Das Planungsgebiet befindet sich auf einer nur leicht welligen, landwirtschaftlich geprägten Fläche auf ca. 370 m ü.NN. Das Flurstück, auf dem die geplanten WEA „ECK-1“ und „ECK-3“ errichtet werden sollen, wird derzeit als Wald genutzt und ist von allen 4 Seiten von Wald umgeben. Das Flurstück, auf dem die WEA „ECK-2“ errichtet werden soll, befindet sich im Randbereich einer in Betrieb befindlichen Erddeponie der Stadt Krautheim. Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt ab der L 515 zwischen Krautheim und Neunstetten auf der Deponiezuwegung in das Windparkgebiet. Die geplanten Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-138 EP3 E2 besitzen eine Nabenhöhe von 160,00 m, einen Rotordurchmesser von 138,25 m bei einer Gesamthöhe von 229,13 m. Die elektrische Nennleistung der Windenergieanlagen betragen jeweils 4.200 kW. Die geplanten Windenergieanlagen werden auf einem Flachgründungsfundament verankert, das in Abhängigkeit der Bodenverhältnisse vor Ort komplett bis zu 2,5 m tief in den Boden eingebunden werden kann. Das kreisförmige Flachgründungsfundament hat einen Außendurchmesser von 22,0 m sowie eine Tiefe von 2,45 m über Geländeoberkante. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Hohenlohekreis. Mit Schreiben vom 22.09.2018 hat der Antragsteller die Durchführung einer freiwilligen UVP gem. § 7 Abs. 3 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) beantragt. Die zuständige Genehmigungsbehörde hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG als zweckmäßig erachtet. Aus diesem Grund besteht für das geplante Vorhaben eine UVP-Pflicht gem. § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
LRA Hohenlohekreis
Allee 17
74653
Künzelsau
Postfach 13 62
74643 Künzelsau
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | info@hohenlohekreis.de |
Telefon: | 07940 18-0 |
Fax: | 07940 18-336 |
URL: | https://www.hohenlohekreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
09.09.2020
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
11.03.2020 - 11.03.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
02.12.2019 - 02.01.2020