Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Vorhaben ist auf den Fl.Nrn. 51, 51/1 und 54 der Gmkg. Würding, am Ortsrand von Würding, Gde. Bad Füssing. Für den derzeit bestehenden Absturz am ehemaligen Wasserkraftstandort „Alte Mühle“ im Ortsteil Würding soll die biologische Durchgängigkeit hergestellt werden. Die Wasserspiegeldifferenz oberhalb und unterhalb der bestehenden Wehranlage beträgt ca. 2,70 m. Zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit wird dieser Höhenunterschied auf einer Strecke von ca. 85 m – unter Einhaltung einer maximalen Neigung von 1:30 - gleichmäßig abgebaut. Um auch flachere Bereiche in den Gewässerabschnitt einzubauen ist es notwendig, die Fließlänge des Bachlaufes zu vergrößern. An Stelle des bestehenden gleichförmigen und teilweise verbauten Gerinnes tritt ein mäandrierender Bachverlauf mit asymmetrischen Profilen. Punktuell werden Störsteine im Mittelwasserbereich eingebaut, die bei Mittelwasser den Kößlarner Bach leicht aufstauen, damit die Absenkung des Grundwasserspiegels nach dem Abbruch der Wehranlage abgeschwächt wird. Der an den Bürgermeisterkanal anschließende Graben mündet derzeit kurz unterhalb der Wehranlage in den Kößlarner Bach. Da die geplante Bachsohle an dieser Stelle um 0,70 m höher liegt, muss der Bürgermeisterkanal um ca. 50 m verlängert werden, um ihn weiterhin im Freispiegel in den Kößlarner Bach zu entwässern. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und des geplanten Geh- und Radweges scheidet eine Verlängerung eines offenen Grabens aus. Örtliche Gegebenheiten gemäß Schutzkriterien aus Nr. 2.3 der Anlage 3: Der südliche Bereich des Planungsgebietes befindet sich innerhalb des FFH-Gebietes „Salzach und Unterer Inn“. Hier sind jedoch keine Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I FFH-RL vorhanden. Auch befindet sich im Planungsgebiet das Biotop 7646- 1004, welches Großröhrichte und Fließgewässer mit flutender Wasservegetation enthält. Wie den Angaben zur standortbezogenen Vorprüfung des beauftragten Planungsbüros vom April 2020 zu entnehmen ist, sind hier jedoch keine LRT sowie keine nach § 30 BNatSchG geschützten Lebensräume betroffen. Somit sind nachteilige Auswirkungen nicht ersichtlich und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich. Ebenso erwarten die Fachberatung für Fischerei sowie das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf keine negativen Umweltauswirkungen, so dass auf eine Umweltver- träglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Diesen Bewertungen schließt sich die Untere Wasserrechtsbehörde an. Ergebnis der Bewertung: ---------------------------- Eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht besteht nicht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau

Domplatz 11
94032 Passau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
Telefon: +49 851 397-1
Fax: +49 851 2894
URL: http://www.landkreis-passau.de

Datum der Entscheidung

11.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellungsvermerk UVP-frei ( Feststellungsvermerk UVP-frei.pdf )