Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Steinbruch Schelmberg GmbH & Co. KG, Zum Lauterbacher Steinbruch 9a, 08606 Oelsnitz/V. (Bergbauunternehmerin) beantragte beim Sächsischen Oberbergamt am 7. Dezember 2023 Änderungen zum planfestgestellten Vorhaben „Erweiterung Andalusitglimmerfelstagebau Kirchberg/Schelmberg“. Die Änderungen betreffen • die stationäre Aufbereitung und die Aufnahme des Parallelbetriebes einer raupenmobilen Brech- und Klassieranlage, • die Erweiterung eines Teils des Lärm- und Sichtschutzwalles und • die Zwischenlagerung von Produkten im Tagebau. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 6. Dezember 2012 und Änderungsbeschluss vom 9. Dezember 2015 planfestgestellt. Die Bergbauunternehmerin plant, zusätzlich zu der auf der Grundlage der bisherigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen betriebenen stationären Aufbereitungstechnik eine zweite semimobile Brech- und Klassieranlage im Steinbruch zu betreiben. Zur zugelassenen Aufbereitungstechnik zählen die mobile Brech- und Klassieranlage (Vorbrecher), das stationäre Steigband mit Sekundärkegelbrecher und die stationäre Aufbereitungsanlage zum Brechen, Klassieren, Dosieren und Entstauben. Für den unveränderten Betrieb der stationären Aufbereitungsanlage ist die Umsetzung des Aufgabebunkers des Sekundärbrechers und eine dadurch notwendige Verlegung von Fahrwegen notwendig. Die geplant neu zu errichtende raupenmobile Brech- und Klassieranlage besteht aus Backenbrecher, Prallbecher mit Siebdeckeinheit oder Kegelbrecher und Siebanlage. Die Beschickung sowie der Abtransport und die Aufhaldung von Fertigprodukten soll mittels bereits zugelassener und im Tagebaubetrieb eingesetzter Technik (Radlader und Kettenbagger) erfolgen. Bei langen Transportwegen können zusätzlich knickgelenkte Muldenkipper zum Einsatz kommen. Mit der Erweiterung ist keine Erhöhung der bisher realisierten und genehmigten Aufbereitungsleistung verbunden. Die geplanten Änderungen zu der stationären Aufbereitung und die Aufnahme des Parallelbetriebes einer raupenmobilen Brech- und Klassieranlage waren bereits Gegenstand der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Ergebnis dieser Vorprüfung, d. h. die Feststellung des Nichtbestehens einer UVP-Pflicht hat das Sächsische Oberbergamt im Sächsischen Amtsblatt Nr. 8, Seite 242 vom 24. Februar 2022 bekanntgemacht.
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Adressen
Ansprechpartner
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09599
Freiberg
Postfach 1364
09583 Freiberg
Sachsen
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E-Mail: | poststelle@oba.sachsen.de |
URL: | https://www.oba.sachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
27.01.2025