Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Windkraftanlagen Schöppingen Haverbeck GmbH & Co. KG mit Sitz in 48624 Schöppingen, Münsterstraße 57, hat mit Antrag vom 12.01.2021 die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 E 2 mit einer Nennleistung von 2.300 kW und einer Nabenhöhe von 108,4 m (Repowering) mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf den Grundstücken in Schöppingen, BOR 07, Gemarkung: Schöppingen-Kirchspiel, Flur: 48, Flurstück: 91, Gemarkung: Schöppingen-Kirchspiel, Flur: 40, Flurstück: 48, Gemarkung: Schöppingen-Kirchspiel, Flur: 45, Flurstücke: 57, 60 und 69 beantragt.

Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.

Für das Vorhaben wird auf Antrag des Antragstellers nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG bekannt gemacht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Borken
Fachabteilung Anlagenbezogener Immissionsschutz

Burloer Straße 93
46325 Borken
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: bauen@kreis-borken.de
Telefon: 02861 / 681-0
Fax: 02861 / 681-82-1730
URL: http://kreis-borken.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

02.08.2021

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

28.07.2021

Informationen zum Erörterungstermin

Absage des Erörterungstermins ( Absage des Erörterungstermins.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.05.2021 - 16.06.2021

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung Auslegung der Antragsunterlagen ( Bekanntmachung Auslegung der Antragsunterlagen.pdf )