Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der NABU Regionalverband Dresden-Meißen e.V. beantragte mit Schreiben vom 12. Juli 2024 die Entscheidung, ob anstelle eines Planfeststellungsverfahrens ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann (Verfahrensentscheidung) und demzufolge auch gemäß § 5 Abs. 1 Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung die Feststellung, ob für das vorliegende Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ziel des Vorhabens ist die Umgestaltung des Burgteiches als Amphibien-Laichgewässer. Es beinhaltet im Wesentlichen zwei sich bedingende, in Beziehung stehende Maßnahmen, zum einen die Umverlegung des Staffelsteingrabens in ein neues Bachbett an den nördlichen Teichrand und zum anderen die Umgestaltung des Teiches durch dessen Verlegung vom Hauptschluss in den Ne-benschluss sowie die Zonierung der Wassertiefen. Bei dem Vorhaben „Burgteich, Helfenberger Grund – Stillgewässersanierung“ handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts, der in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden
Abteilung 4 - Umweltschutz
Referat 46DD
Stauffenbergallee 2
01099
Dresden
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Telefon: | 0351 825-4001 |
Fax: | 0351 825-9999 |
Datum der Entscheidung
12.12.2024