Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für den Ausbau und die Erweiterung der Parkplatzanlage „Allenstein“ an der A2 in Gelsenkirchen die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Zwischenzeitlich wurde "Die Autobahn GmbH des Bundes" die neue zuständige Vorhabenträgerin in diesem Verfahren.

Das Vorhaben umfasst den Ausbau und die Erweiterung der Parkplatzanlage „Allenstein“ südlich der A 2 zwischen den Anschlussstellen Essen/Gladbeck und Gelsenkirchen-Buer in Fahrtrichtung Hannover von Betriebskilometer 458+353 bis 459+320, einschließlich
- Erweiterung von 23 auf 32 Pkw-Stellplätze (inklusive 2 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Pkw-Fahrer)
- Erweiterung von 27 auf 88 Lkw-Stellplätze
- 122 m Parkfläche für Pkw mit Anhänger / Wohnmobile / Bus
- 305 m Parkfläche für Großraum- Schwertransporte (oder 17 Lkw-Stellplätze) und weiterer hiermit im Zusammenhang stehender Folgemaßnahmen sowie landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Gelsenkirchen, Gemarkung Buer, Flur 24, 25, 104 und 105.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Münster
Dezernat 25 - Verkehr

48128 Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: dez25@brms.nrw.de
Telefon: 0251 411 1406
Fax: 0251 411 81406

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

04.04.2024 - 03.05.2024

Auslegungsinformationen

Ortsuebliche-Bekanntmachung-Deckblatt-1-RA-Allenstein ( Ortsuebliche-Bekanntmachung-Deckblatt-1-RA-Allenstein.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

16.11.2020 - 15.12.2020