Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Blender hat die Plangenehmigung nach §§ 67, 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Verlegung eines Grabens in Einste beantragt. Die Verlegung des Grabens soll im Wesentlichen zum Ersatz für einen zugewucherten Graben dienen. Durch die Maßnahme soll die gewachsene Vegetation im alten Verlauf des Grabens erhalten bleiben.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
Wasserrecht, FD 70

Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de
Telefon: 04231 15-0
Fax: 04231 15-603
URL: https://www.landkreis-verden.de/

Datum der Entscheidung

21.11.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Veröffentlichungstext Gemeinde Blender Verlegung Graben ( Veröffentlichungstext Gemeinde Blender Verlegung Graben.pdf )