Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Neufraunhofen beantragt die Erteilung einer Bewilligung für das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen II auf dem Grundstück Fl.Nr. 90/0, Gemarkung Neufraunhofen, Gemeinde Neufraunhofen für die öffentliche Trinkwasserversorgung in ihrem Versorgungsgebiet.

Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum UVPG ist für das Zutagefördern von Grundwasser mit 100.000 m³/a eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Landshut
Sg. 23 - Wasserrecht

Veldener Straße 15
84036 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de
Telefon: +49 871 408-0
Fax: +49 871 408-1001
URL: http://www.landkreis-landshut.de

Datum der Entscheidung

14.12.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-12-14 Allgemeine Vorprüfung - UVP ( 2023-12-14 Allgemeine Vorprüfung - UVP.pdf )