Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Rheinische Provinzial-Basalt-und Lavawerke GmbH und Co. oHG plant die gemeindeeigene, derzeit als Wald genutzte Fläche auf der Gemarkung Kaperich, Flur 7, Grundstücks-Nr. 49 mit einer Größe von 4,935 ha durch Rodung von Wald in eine andere Bodennutzungsart für die Erweiterung eines Lagerplatzes und einem Bermenweg mit Entwässerungsgraben im Basaltlavatagebau "Schwarzlay" umzuwandeln. Dafür hat die RPBL einen Bauantrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde und einen Antrag auf Waldumwandlung beim Forstamt Hillesheim gestellt.
Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt.
Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben –Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG.

Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann.
Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass keine Schutzgebiete nach Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind und somit keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen.

Die in Stufe 2 der Anlage 3 zum UVPG durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass die hier relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf den Schutzzweck oder die relevanten Schutzgüter zur Folge hat.

Als Ergebnis dieser Vorprüfung ist unter Zugrundelegung der in den Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt worden, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Aus der Waldumwandlung resultieren keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

MUEEF, Landesforsten
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Forstamt Hillesheim

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: Forstamt.Hillesheim@wald-rlp.de

Datum der Entscheidung

08.12.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP Vorprüfung ( UVP Vorprüfung.pdf )