Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen II in Hollstadt, Fl.Nrn. 1901/1, 1933 und 1935 durch die Gemeinde Hollstadt Beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes i. V. m. Art. 15 des Bayer.Wassergesetzes (BayWG) Die Gemeinde Hollstadt beantragte mit Schreiben vom 09.12.2020 die Neuerteilung einer Erlaubnis für die o. g. Grundwasserbenutzungen in der Gemeinde Hollstadt. Für diese Maßnahme war nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Um-weltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglich-keitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
König, Eva, Frau
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | eva.koenig@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-351 |
Fax: | +49 9771 94-81 351 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
06.05.2021