Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Landkreis Schweinfurt hat beim Landratsamt Schweinfurt, Bauamt, Arbeitsbereich Immissionsschutz, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der genehmigungspflichtigen Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Vergärungsanlage) mit Anlagenteilen (u. a. angeschlossene Kompostierung) und Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2016/1 der Gemarkung Bergrheinfeld (Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle) gestellt.

Die beabsichtigten Änderungen an der bestehenden Vergärungsanlage stellen ein Änderungsvorhaben im Sinne von
§ 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dar, nachdem der maßgebliche Größenwert in Nr. 8.4.1.1 der Anlage 1 zum UVPG (Durchsatzkapazität an nicht gefährlichen Abfällen von 50 Tonnen oder mehr je Tag) überschritten wird.

Das Landratsamt Schweinfurt hatte daher im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 9 Abs. 2, Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles („A“) zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei war überschlägig zu prüfen, ob das Änderungsvorhaben gemäß den in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten verschiedenen Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Schweinfurt

Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@lrasw.de
Telefon: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
URL: https://www.landkreis-schweinfurt.de

Datum der Entscheidung

14.04.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021_04_14 Veröffentlichungstext UVP ( 2021_04_14 Veröffentlichungstext UVP.pdf )