Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landkreis Schweinfurt hat beim Landratsamt Schweinfurt, Bauamt, Arbeitsbereich Immissionsschutz, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der genehmigungspflichtigen Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Vergärungsanlage) mit Anlagenteilen (u. a. angeschlossene Kompostierung) und Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2016/1 der Gemarkung Bergrheinfeld (Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle) gestellt.
Die beabsichtigten Änderungen an der bestehenden Vergärungsanlage stellen ein Änderungsvorhaben im Sinne von
§ 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) dar, nachdem der maßgebliche Größenwert in Nr. 8.4.1.1 der Anlage 1 zum UVPG (Durchsatzkapazität an nicht gefährlichen Abfällen von 50 Tonnen oder mehr je Tag) überschritten wird.
Das Landratsamt Schweinfurt hatte daher im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 9 Abs. 2, Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles („A“) zu entscheiden, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei war überschlägig zu prüfen, ob das Änderungsvorhaben gemäß den in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten verschiedenen Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt
Schrammstr. 1
97421
Schweinfurt
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lrasw.de |
Telefon: | +49 9721 55-0 |
Fax: | +49 9721 55-337 |
URL: | https://www.landkreis-schweinfurt.de |
Datum der Entscheidung
14.04.2021