Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma PME Bioliquid GmbH & Co. Betriebs KG, Zur Hafenspitze 2 in 19322 Wittenberge beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Zur Hafenspitze 2 in 19322 Wittenberge, in der Gemarkung Wittenberge, Flur 12, Flurstück 24/107 den Betrieb der Biodiesel-Anlage durch die Umnutzung der bisherigen Rapsrohöl-Input-Lagertanks zur Altspeisefettlagerung wesentlich zu ändern.

Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 4.1.2G und der Nummer 8.12.2V in Verbindung mit einer Anlage nach der Nummer 9.3.1G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 4.2 Spalte 2 (A) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Nach § 9 Absatz 2 Nr. 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen.

Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien:

Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten (Lage des Vorhabens im ausgewiesenen Industriegebiet auf einer versiegelten Fläche des Betriebsgeländes) sowie unter Berücksichtigung der Vorhabenmerkmale (Input-Lagertanks in einer flüssigkeitsdichten Auffangwanne) sowie der von der Vorhabenträgerin vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Überfüllsicherungen, Sicherheits- und Absperreinrichtungen) keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet (1 Kilometer-Radius um den Anlagenstandort) vorhandenen Schutzgüter, hier sind insbesondere Europäische und Nationale Schutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope im Gewässer- und gewässerbeeinflussten Bereich zu nennen, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären, erwarten.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

30.04.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

007.Ä0.00-20_Bekanntmachung_negatives_Ergebnis_UVP-VP ( 007.Ä0.00-20_Bekanntmachung_negatives_Ergebnis_UVP-VP.pdf )