Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin beabsichtigt „Maßnahmen zur Stärkung der Metapopulation der Rotbauchunke im Vorhabengebiet „Schaale/Sudepolder“. Dafür sollen drei Klein-gewässer in der Schaaleau und zwei Kleingewässer im Polder bei Blücher neu angelegt werden. Ein Grabenabschnitt im Polder bei Blücher wird durch einen Anstau und einer Aufweitung der Grabenränder ertüchtigt.

Für die Herstellung von fünf Kleingewässern und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers hat das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt.


Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:

Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke
SCH_01 Zahrensdorf bei Boizenburg 1 185
SCH_02 Hühnerbusch 1 19/1
SCH_03 Hühnerbusch 1 19/1
SUD_01 Blücher 1 721/1, 722/1, 724, 725
SUD_02 Blücher 1 723
SUD_03 Blücher 1 660/1, 670/1, 672, 706/2, 715/1, 716/1, 717/1, 719/3, 721/1,
722/1, 723, 724

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 aufgeführten Kriterien.
Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.

Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen.

Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet.

Es befindet sich keine Trinkwasserschutzzone im Vorhabengebiet.

Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten.

Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt.

Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung ausgeschlossen.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

18.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP Schaale und Polder ( Bekanntmachung UVP Schaale und Polder.pdf )