Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Firma Windpark Große Haar GmbH & Co KG, Meister Weg 1 in 59602 Rüthen hat mit zwei Anträgen vom 12.07.2023, eingegangen am 27.04.2023 jeweils eine Genehmigung gem.
§ 16b BImSchG für je eine Windenergieanlage (WEA 1: Ru056 – WEA 2: Ru057) auf den nach-stehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Rüthen beantragt:

Aktenzeichen Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e)
20230519 Ru056 Menzel 7 65
20230520 Ru057 Rüthen 3 144

Gegenstand der Anträge ist die Errichtung und der Betrieb von je einer Windenergieanlage (WEA 1: Ru056 – WEA 2: Ru057) Enercon E-138 EP3 mit je einem Rotordurchmesser von 138,25 m, einer Nennleistung von 4.260 kW, einer Nabenhöhe von 160,00 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m.

Das Antragsverfahren erstreckt sich auf den Ersatz / Rückbau von insgesamt 16 bestehenden Windenergieanlagen (s. Amtsblattmitteilung).

Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.

Die beantragten Anlagen fallen aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit zwei weiteren Windenergieanlagen in der Konzentrationszone „Spitze Warte“ unter die Nr. 1.6.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die in Spalte 2 mit einem „S“ gekennzeichnet ist. Daraus folgt, dass es sich um Anlagen handelt, für die eine standortbezogene Vorprüfung -(„S“)- des Einzelfalls erfolgen muss. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde er-achtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprüfung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt ge-macht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Soest

Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-soest.de
Telefon: 02921 30-0
Fax: 02921 30-2945
URL: https://www.kreis-soest.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

18.03.2024

Auslegungsinformationen

2024_04_11Öffentiche_Bekanntmachung ( 2024_04_11Öffentiche_Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

2024_03_21Genehmigung_Final_Ru056 ( 2024_03_21Genehmigung_Final_Ru056.pdf )
2024_03_21Genehmigung_Final_Ru057 ( 2024_03_21Genehmigung_Final_Ru057.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

25.08.2023 - 25.09.2023

Auslegungsinformationen

20230818_Amtsblatt_Kreis_Soest_16-2023-komplett ( 20230818_Amtsblatt_Kreis_Soest_16-2023-komplett.pdf )