Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
und gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Firma Windpark Spitze Warte GmbH & Co KG, Am Papenweg 15 in 59602 Rüthen hat mit zwei Anträgen vom 12.07.2023, eingegangen am 27.04.2023 jeweils eine Genehmigung gem.
§ 16 b BImSchG für insgesamt zwei Windenergieanlage (WEA 3: Ru054 – WEA 4: Ru055) auf den nachstehend genannten Grundstücken auf dem Gebiet der Stadt Rüthen beantragt:

Aktenzeichen Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstück(e)
20230516 Ru054 Kellinghausen 3 39
20230517 Ru055 Rüthen 4 64

Gegenstand der Anräge ist die Errichtung und der Betrieb von je einer Windenergieanlage (WEA 3: Ru054 – WEA 4: Ru055) Enercon E-138 EP3 mit je einem Rotordurchmesser von 138,25 m, einer Nennleistung von 4.260 kW, einer Nabenhöhe von 160,00 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m.

Das Antragsverfahren erstreckt sich auf den Ersatz / Rückbau von insgesamt 16 bestehenden Windenergieanlagen (s. Amtsblattmitteilung).

Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften.

Die beantragten Anlagen fallen aufgrund der kumulierenden Wirkung § 10 UVPG mit zwei weite-ren Windenergieanlagen in der Konzentrationszone „Spitze Warte“ unter die Nr. 1.6.3 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die in Spalte 2 mit einem „S“ gekennzeich-net ist. Daraus folgt, dass es sich um Anlagen handelt, für die eine standortbezogene Vorprüfung -(„S“)- des Einzelfalls erfolgen muss. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde er-achtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher kann die Vorprü-fung entfallen und es wird direkt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt ge-macht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Soest

Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: info@kreis-soest.de
Telefon: 02921 30-0
Fax: 02921 30-2945
URL: https://www.kreis-soest.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

18.03.2024

Auslegungsinformationen

2024_04_11Öffentliche_Bekanntmachung ( 2024_04_11Öffentliche_Bekanntmachung.pdf )

Entscheidung

2024_03_21Genehmigung_Final_Ru054 ( 2024_03_21Genehmigung_Final_Ru054.pdf )
2024_03_21Genehmigung_Final_Ru055 ( 2024_03_21Genehmigung_Final_Ru055.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

25.08.2023 - 25.09.2023

Auslegungsinformationen

20230818_Amtsblatt_Kreis_Soest_16-2023-komplett ( 20230818_Amtsblatt_Kreis_Soest_16-2023-komplett.pdf )