Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fläche des Klärschlammzwischenlagers befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 00/48 „Industriestraße“ in Lehrte. Er wurde seinerzeit mit dem Ziel aufgestellt, die Expansionsabsichten und Entwicklungschancen des produzierenden Gewerbes (Firma Miele) abzusichern. Für diese Flächen setzt der Bebauungsplan ein Industriegebiet fest. Die Fläche wird weiterhin vom Eigentümer als Reservefläche vorgehalten und ist weitestgehend unbebaut. Das angrenzende planfestgestellte Industriestammgleis ist als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Eine Wiederaufnahme der Nutzung ist durch einen angrenzenden Gewerbebetrieb geplant. Das nun aufzuhebende Gewässer wurde nicht hergestellt, sondern ist auf natürlich Weise entstanden. Um den Bebauungsplan 00/48 „Industriestraße“ nun umsetzen zu können, ist es erforderlich, das entstandene Gewässer wieder zu beseitigen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.29: Gewässerschutz Ost

Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: gewaesserschutz@region-hannover.de
Telefon: +49 (0)511 616-11000
Fax: +49 (0)511 616-11001
URL: https://www.hannover.de/

Datum der Entscheidung

22.01.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

56.15.21-2024012554 - Bekanntmachung Ergebnis UVVP Verüllung Klärschlammzwischenlager Lehrte ( 56.15.21-2024012554 - Bekanntmachung Ergebnis UVVP Verüllung Klärschlammzwischenlager Lehrte.pdf )