Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fläche des Klärschlammzwischenlagers befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 00/48 „Industriestraße“ in Lehrte. Er wurde seinerzeit mit dem Ziel aufgestellt, die Expansionsabsichten und Entwicklungschancen des produzierenden Gewerbes (Firma Miele) abzusichern. Für diese Flächen setzt der Bebauungsplan ein Industriegebiet fest. Die Fläche wird weiterhin vom Eigentümer als Reservefläche vorgehalten und ist weitestgehend unbebaut. Das angrenzende planfestgestellte Industriestammgleis ist als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Eine Wiederaufnahme der Nutzung ist durch einen angrenzenden Gewerbebetrieb geplant. Das nun aufzuhebende Gewässer wurde nicht hergestellt, sondern ist auf natürlich Weise entstanden. Um den Bebauungsplan 00/48 „Industriestraße“ nun umsetzen zu können, ist es erforderlich, das entstandene Gewässer wieder zu beseitigen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.29: Gewässerschutz Ost
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | gewaesserschutz@region-hannover.de |
Telefon: | +49 (0)511 616-11000 |
Fax: | +49 (0)511 616-11001 |
URL: | https://www.hannover.de/ |
Datum der Entscheidung
22.01.2025