Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Beim Bergamt Südbayern wurden Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das o.g. Vorhaben der Clariant Produkte (Deutschland) GmbH vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 1 b) dd) UVP-V Bergbau sowie Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG besteht.

Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner
Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt:

Merkmale des Vorhabens
Die Betriebsfläche des Tagebaus „Roßberg“ beträgt insgesamt 16,4 ha. Die Abbaufläche umfasst 11,46 ha. Der geplante Tagebau befindet sich ca. 100 m nordöstlich
des Ortes Roßberg. Von dem Abbauvorhaben sind intensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen betroffen. Für den Abbau müssen ca. 6,2 ha Wald gerodet
werden. Die Abbauzeit für den in durchschnittlicher Mächtigkeit anstehenden Bentonit beträgt ca. 5 Jahre. Nach erfolgtem Abbau wird der Tagebau mit lagerstätteneigenem Material wieder verfüllt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden rekultiviert und
wieder aufgeforstet und anschließend wieder der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt.

Standort des Vorhabens
Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung und Gemeinde Gammelsdorf im Landkreis Freising. Der geplante Standort liegt auf einer der Teilflächen des Vorranggebietes für Bentonit „Gammelsdorf (VR 5008, 6Teilflächen)“. Der Tagebau liegt nicht in einem der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Gebiete (Schutzkriterien) und weist darüber hinaus keine besonderen Nutzungs- und Qualitätskriterien auf.

Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen
Der temporäre Abbau von Bentonit im Tagebau Roßberg umfasst die Rodung von 6,2 ha Wald. Nach Abbauende werden die genutzten Flächen verfüllt, rekultiviert und die
Waldflächen mit Laubmischwald wiederaufgeforstet. Der Abbau greift nicht in grundwasserführende Schichten ein. Darüber hinaus sind von dem Vorhaben keine
Oberflächengewässer betroffen. Auswirkungen auf das Grundwasser können daher ausgeschlossen werden. Zur Reduzierung von Lärm- und Staubaufkommen werden
Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. das Anlegen von Lärmschutzwällen ergriffen. Die in dem Gebiet gemäß TA-Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte sind einzuhalten.
Die Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter sind nicht erheblich und können durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen bzw. kompensiert werden.

UVP-Kategorie

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: bergamt@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2438
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

02.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

ROB-26-3911.26_64-7-1-4 ( ROB-26-3911.26_64-7-1-4.pdf )